Was haben Google und der Secret Service in den USA gemeinsam?
..........Sie befinden sind im gleichen Gebäude in der 345 Spear Street, San Francisco
Auf der Etage 2-4 residiert Google und auf der Etage 5-6 hat sich der Secret Service eingemietet. Stadtplan
Und da könnte man doch auf dem kleinen Dienstweg......
Samstag, 15. August 2009
Dienstag, 11. August 2009
Schwarzmarkt mit Kundendaten blüht
Obwohl in den Anzeigen steht, daß die Daten vertraulich behandelt werden, blüht das Geschäft mit den persönlichen Verbraucherdaten. Die gehandelten Datensätze enthalten neben den persönlichen Angaben zur Person (Adresse, Geburtsdatum) auch oft die Bankverbindung.
Das Erschreckende dabei ist, daß die Daten nicht nur von Gewinnspielen weiterverkauft werden, sondern auch von Zeitschriftenverlagen und (!) Versicherungen.
Die Daten werden oft von Call Centern an die Adresshändler weiterverkauft.
Reportern vom NDR wurden in kürzester Zeit 2 Millionen Daten auf dem Schwarzmarkt angeboten.
Vor einem Jahr hatte ein Call-Center-Mitarbeiter eine CD mit 17.000 Adressen und Bankverbindungen der Kieler Verbraucherzentrale zugeschickt. Danach war eine bundesweite Debatte über den Datenschutz entbrannt. Im Juni verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das den Missbrauch von persönlichen Angaben erschweren soll. Die entsprechenden Stellen bei der Datenschutbehörde sind aber unterbesetzt und können die steigende Flut der Datensätze und Webseiten nicht mehr kontrollieren.
Überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre Kontoauszüge und lassen Sie nicht bekannte Überweisungen stornieren. Es sind meist kleine Beträge, die nicht so sehr auffallen.
Das Erschreckende dabei ist, daß die Daten nicht nur von Gewinnspielen weiterverkauft werden, sondern auch von Zeitschriftenverlagen und (!) Versicherungen.
Die Daten werden oft von Call Centern an die Adresshändler weiterverkauft.
Reportern vom NDR wurden in kürzester Zeit 2 Millionen Daten auf dem Schwarzmarkt angeboten.
Vor einem Jahr hatte ein Call-Center-Mitarbeiter eine CD mit 17.000 Adressen und Bankverbindungen der Kieler Verbraucherzentrale zugeschickt. Danach war eine bundesweite Debatte über den Datenschutz entbrannt. Im Juni verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das den Missbrauch von persönlichen Angaben erschweren soll. Die entsprechenden Stellen bei der Datenschutbehörde sind aber unterbesetzt und können die steigende Flut der Datensätze und Webseiten nicht mehr kontrollieren.
Überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre Kontoauszüge und lassen Sie nicht bekannte Überweisungen stornieren. Es sind meist kleine Beträge, die nicht so sehr auffallen.
Samstag, 1. August 2009
Der Bund der Steuerzahler wollte es wissen: In einer Online-Umfrage konnten die Internetnutzer über das Vorhaben des Gesetzgebers abstimmen, den Steuerzahlern eine vorausgefüllte elektronische Steuererklärung zur Verfügung zu stellen. Das wäre zwar ein Service für die Steuerpflichtigen, aber auf der anderen Seite stehen datenschutzrechtliche Bedenken. Schließlich müsste dazu der elektronische Datenaustausch zwischen vielen beteiligten Stellen erheblich ausgebaut werden.
Ein erstes Ergebnis ist eindeutig:
Nur 278 von 1.095 Teilnehmern bewerteten bisher das Vorhaben positiv.
Frage 1: Was halten Sie von dem Vorhaben der Steuerverwaltung, den Steuerzahlern zu Ihrer Erleichterung vorausgefüllte Steuererklärungen zur Verfügung zu stellen, wenn hierfür auf der anderen Seite ein umfangreicher Datenaustausch nötig wäre?
Frage 2: Würden Sie vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen verwenden?
Damit lehnten 74,6% die vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen ab.
Der Gesetzgeber strebt das Ziel an, dem Steuerzahler mittelfristig eine teilweise vorausgefüllte Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. In dieser vorausgefüllten Einkommensteuererklärung wären beispielsweise die
Ein erstes Ergebnis ist eindeutig:
Nur 278 von 1.095 Teilnehmern bewerteten bisher das Vorhaben positiv.
Frage 1: Was halten Sie von dem Vorhaben der Steuerverwaltung, den Steuerzahlern zu Ihrer Erleichterung vorausgefüllte Steuererklärungen zur Verfügung zu stellen, wenn hierfür auf der anderen Seite ein umfangreicher Datenaustausch nötig wäre?
Frage 2: Würden Sie vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen verwenden?
Damit lehnten 74,6% die vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen ab.
Der Gesetzgeber strebt das Ziel an, dem Steuerzahler mittelfristig eine teilweise vorausgefüllte Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. In dieser vorausgefüllten Einkommensteuererklärung wären beispielsweise die
- Namen und Adressen der Steuerzahler
- von Arbeitnehmern bezogener Arbeitslohn
- Lohnersatzleistungen
- einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer
- Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Auch die Kästchen
- zur Riesterrente
- zu den Mitgliedsbeiträgen
- zu Spenden
- zu den vermögenswirksamen Leistungen
könnten schon ausgefüllt sein.
Die Steuerverwaltung ist in der Lage, den Steuerzahlern eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung mit gewissem Datenumfang bereitzustellen, wenn ihr die relevanten Daten vorher bekannt gegeben wurden.
Zu diesem Zweck müsste aber der elektronische Datenaustausch zwischen
- Arbeitgebern
- Banken
- Versicherungen
- Vereinen
- und Behörden, die für Lohnersatzleistungen zuständig sind,
konsequent ausgebaut werden, was datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen kann.
Quelle: Steuerzahler. de
Labels:
Datenschutz,
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